§14a EnWG
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst sich mit der Netzdienlichkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und sieht Regelungen zur Steuerung und Begrenzung des Strombezugs von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Speicher vor. Dieser Paragraph ermöglicht es Netzbetreibern, bestimmte steuerbare Verbraucher bei Lastspitzen (wenn das Stromnetz stark ausgelastet ist) gezielt zu drosseln. Im Gegenzug erhalten die Betreiber solcher Verbrauchseinrichtungen vergünstigte Netzentgelte, da ihre Teilnahme zur Stabilität des Netzes beiträgt. Ziel ist es, durch eine flexible Laststeuerung Netzengpässe zu vermeiden und gleichzeitig die Integration erneuerbarer Energien zu fördern. So soll § 14a EnWG helfen, das Stromnetz in Zeiten hoher Nachfrage zu entlasten, ohne dass dafür teure und zeitaufwändige Netzausbaumaßnahmen notwendig sind.
§14a EnWG
Funktion
- Sie besitzen einen oder meherer Verbraucher die mit einem Kontakt des Energievsersorgers nach §14a EnWG geregelt werden müssen
Einrichtung im SmartDog
Aktivierung
- Hier legen Sie fest welche Steuerung die Abriegelung nach §14a EnWG aktiviert
Rückmeldekontakt (optional)
- Hier kann optional ein Rückmeldekontakt gewählt werden, welcher aktiviert wird, sobald die Reduktion nach §14a EnWG umgesetzt wird
Zulässige Gesamtleistung
- Bitte geben Sie hier die maximal zulässige Gesamtleistung der Verbraucher ein. Dieser Wert ist abhängig von der Anzahl und Art der betroffenen Verbraucher und wird vom Energieversorger festgelegt
Betroffene Verbraucher
- Es wird Ihnen automatisch eine Liste aller steuerbaren Verbraucher angezeigt
- Bitte wählen Sie hier die betroffenen Verbraucher aus