Pflichtenheft Entwurf

Pflichtenheft-Entwurf: PV-geführte Batterieoptimierung für Volleinspeiseanlage mit Grünstromspeicher

1. Ziel der Funktion

Ziel ist die Entwicklung einer EMS-Logik zur wirtschaftlich sinnvollen Steuerung eines Batteriespeichers in einer PV-Volleinspeiseanlage.

Der Batteriespeicher darf ausschließlich mit PV-Energie geladen werden. Eine Ladung aus dem öffentlichen Netz ist nicht vorgesehen und muss systemseitig verhindert werden.

Die Batterie soll bevorzugt dann geladen werden, wenn PV-Leistung aufgrund einer externen Wirkleistungsbegrenzung, z. B. durch Direktvermarkter, EZA-Regler oder PAV-E-Vorgabe, nicht vollständig ins Netz eingespeist werden darf. Dadurch soll ansonsten abgeregelte PV-Energie möglichst in den Speicher verschoben werden.

Die Entladung soll anschließend in wirtschaftlich sinnvollen Hochpreisfenstern erfolgen, sofern die netzseitigen und technischen Grenzen eingehalten werden.


2. Grundlegende Rahmenbedingungen

Die Anlage besteht aus PV-Wechselrichtern, Batteriespeicher, zertifiziertem EZA-Regler und einer Begrenzung der maximal zulässigen Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt.

Für die Logik gelten folgende Grundsätze:


3. Prioritäten der Regelung

Priorität 1: Einhaltung der Netz- und Anlagenvorgaben

Die EMS-Logik muss sicherstellen, dass die maximal zulässige Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt nie überschritten wird.

Dabei gilt sinngemäß:

PV-Einspeisung + Batterieentladung ≤ erlaubte Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt

Die erlaubte Einspeiseleistung kann sich aus folgenden Quellen ergeben:

Die jeweils restriktivste Vorgabe ist maßgeblich.


Priorität 2: Verwertung abgeregelter PV-Energie

Wenn PV-Leistung vorhanden ist, die aufgrund einer Wirkleistungsbegrenzung nicht ins Netz eingespeist werden darf, soll diese Leistung bevorzugt in den Batteriespeicher geladen werden.

Die Ladeleistung ergibt sich aus dem Minimum folgender Werte:

Wenn der Speicher voll ist oder die maximal mögliche Ladeleistung nicht ausreicht, wird die verbleibende PV-Leistung wie bisher über die EZA-/Wechselrichterregelung reduziert.


Priorität 3: Preisbasierte Entladung

Die Entladung der Batterie soll in Hochpreisfenstern erfolgen, sofern die vorherigen Prioritäten nicht dagegen sprechen.

Eine Entladung ist nur zulässig, wenn:

Die maximal zulässige Entladeleistung ergibt sich aus:

freie Einspeiseleistung am NVP = erlaubte Einspeiseleistung - aktuelle PV-Einspeisung

Die Batterie darf maximal mit dieser freien Leistung entladen, zusätzlich begrenzt durch Speicherleistung, SOC und BMS-Grenzen.


4. Preislogik / Wirtschaftlichkeitslogik

Da der Speicher ausschließlich mit PV-Energie geladen wird, ist die aktuelle PV-Einspeisevergütung bzw. der aktuelle Marktwert als Opportunitätskosten zu betrachten.

Die Batterie soll nicht automatisch bei jeder PV-Erzeugung laden. Eine Ladung aus PV ist nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn entweder:

  1. die PV-Energie ansonsten aufgrund einer Begrenzung abgeregelt würde, oder
  2. der erwartete spätere Entladepreis ausreichend höher ist als der aktuelle Einspeisewert.

Dafür soll ein einstellbarer Mindest-Spread vorgesehen werden.

Beispielhafte Logik:

Späterer Entladepreis ≥ aktueller Einspeisepreis + Mindest-Spread

Der Mindest-Spread dient zur Berücksichtigung von:


5. Parametrierbare Einstellungen

Für die erste Entwicklungsstufe sollten mindestens folgende Parameter vorgesehen werden:


6. Tagesfahrplan / Optimierungsansatz

Das EMS soll auf Basis von Börsenpreisen und optionaler PV-Prognose einen Tagesfahrplan berechnen.

Der Fahrplan soll folgende Punkte berücksichtigen:

Für die erste Ausbaustufe kann ein vereinfachter Modus umgesetzt werden:

Spätere Erweiterung:


7. Echtzeitübersteuerung

Der berechnete Tagesfahrplan darf nicht starr abgefahren werden. Im laufenden Betrieb müssen Echtzeitwerte die Fahrplanlogik jederzeit übersteuern können.

Relevante Echtzeitwerte:

Wenn eine Netz- oder Anlagenvorgabe verletzt werden könnte, muss die Batterieentladung sofort reduziert oder gestoppt werden.


8. Beispiel für diesen Anwendungsfall

Gegebene Anlage:

Daraus ergibt sich:


9. Ziel für erste Entwicklungsstufe

Für die erste Version sollte folgende Kernfunktion umgesetzt werden:

PV-Abregelung erkennen → abgeregelte PV-Energie in Batterie laden → später in definiertem Hochpreisfenster entladen → dabei PAV-E/NVP-Grenze jederzeit einhalten.

Die Logik soll bewusst robust und nachvollziehbar starten. Eine komplexere Optimierung mit mehreren Preisfenstern pro Tag kann anschließend als Erweiterung entwickelt werden.


Revision #1
Created 2 July 2026 15:43:05 by Philipp Kreutzer
Updated 2 July 2026 15:43:20 by Philipp Kreutzer