§14a EnWG
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst sich mit der Netzdienlichkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und sieht Regelungen zur Steuerung und Begrenzung des Strombezugs von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Speicher vor.
Dieser Paragraph ermöglicht es Netzbetreibern, bestimmte steuerbare Verbraucher bei Lastspitzen (wenn das Stromnetz stark ausgelastet ist) gezielt zu drosseln. Im Gegenzug erhalten die Betreiber solcher Verbrauchseinrichtungen vergünstigte Netzentgelte, da ihre Teilnahme zur Stabilität des Netzes beiträgt. Ziel ist es, durch eine flexible Laststeuerung Netzengpässe zu vermeiden und gleichzeitig die Integration erneuerbarer Energien zu fördern.
So soll § 14a EnWG helfen, das Stromnetz in Zeiten hoher Nachfrage zu entlasten, ohne dass dafür teure und zeitaufwändige Netzausbaumaßnahmen notwendig sind.